Alle in Europa geschäftlich tätigen Menschen, sollten über die Verordnung (EU) Nr. 910/2014, besser bekannt als eIDAS-Verordnung in jedem Fall aufgeklärt sein.
Diese Verordnung vereinfacht und standardisiert die Systeme für elektronische Interaktionen in ganz Europa und trägt so zur Schaffung eines "digitalen Binnenmarktes" bei. Seit ihrem Inkrafttreten im Jahr 2016 ist es für jeden Bürger, jedes Unternehmen und jede Behörde wesentlich einfacher geworden, sichere digitale Transaktionen in allen Mitgliedstaaten der Europäischen Union durchzuführen.
In diesem Beitrag beantworten wir die 10 am häufigsten gestellten Fragen zu dieser Regelung, damit Sie all ihre Vorteile kennenlernen können.
Dieser Beitrag ist auch auf Englisch. verfügbar.
eIDAS: alles, was Sie wissen sollten
1. Was wird durch die eIDAS Verordnung reguliert?
Es handelt sich um eine einheitliche, standardisierte Verordnung, die in allen Mitgliedstaaten der Europäischen Union gilt und, wie wir bereits gesagt haben, einen Rechtsrahmen für die elektronische Identifizierung und vertrauenswürdige Dienste bietet.
Mit der Einführung von eIDAS kann jede europäische Organisation ihre Geschäftsprozesse vollständig digitalisieren.

2. Was ist eine vertrauenswürdige elektronische Dienstleistung?
Eine vertrauenswürdige elektronische Dienstleistung ist ein Service, der in elektronischer Form, in der Regel gegen Bezahlung, erbracht wird und besteht aus:
- der Erstellung, Prüfung und Validierung von elektronischen Signaturen, elektronischen Siegeln oder elektronischen Zeitstempeln, zertifizierten elektronischen Zustelldiensten und Zertifikaten für diese Dienste.
- der Erstellung, Verifizierung und Validierung von Zertifikaten zur Authentifizierung von Websites.
- der Aufbewahrung von Signaturen, elektronischen Siegeln oder Zertifikaten im Zusammenhang mit diesen Diensten
3. Was sind vertrauenswürdige Dienstleister?
Laut Artikel 3 der eIDAS-Verordnung ist ein vertrauenswürdiger elektronischer Dienstleister "eine natürliche oder juristische Person, die einen oder mehrere Vertrauensdienste als qualifizierter oder nichtqualifizierter Vertrauensdiensteanbieter erbringt.".
Wie in der Verordnung eindeutig festgelegt ist, können die vertrauenswürdigen elektronischen Dienstleister (Trusted Electronic Service Provider, TSP) in qualifizierte und unqualifizierte Anbieter unterteilt werden.
Um ein qualifizierter Anbieter zu sein, muss man qualifizierte elektronische Treuhanddienste anbieten und von einer Aufsichtsbehörde als solcher anerkannt sein.
4. Was ist diese Aufsichtsbehörde?
Es handelt sich um die Stelle, die die Aufgabe hat, qualifizierte Anbieter von vertrauenswürdigen Dienstleistungen, die im Hoheitsgebiet des Staates niedergelassen sind, zu beaufsichtigen und erforderlichenfalls Maßnahmen gegenüber nicht qualifizierten Anbietern von vertrauenswürdigen Dienstleistungen, die im Hoheitsgebiet des Mitgliedstaats niedergelassen sind, zu ergreifen.
Jeder Mitgliedstaat ist dazu verpflichtet, eine solche Aufsichtsbehörde zu ernennen. Im Falle von Deutschland ist es die Bundesnetzagentur, während es in Spanien der Staatssekretär für die Informationsgesellschaft und die Digitale Agenda des Ministeriums für Energie, Tourismus und die Digitale Agenda ist.
5. Was ist ein qualifizierter elektronischer Vertrauensdienst?
Qualifizierte Anbieter von vertrauenswürdigen elektronischen Diensten sind diejenigen, die zur Ausstellung eines digitalen Zertifikats an eine natürliche oder juristische Person deren Identität überprüfen müssen.
Um die Identität zu überprüfen, können qualifizierte Anbieter vertrauenswürdiger elektronischer Dienste dies entweder direkt oder über einen Dritten nach Maßgabe des nationalen Rechts tun.
Art. 24.1 der eIDAS Verordnung:
“Bei der Ausstellung eines qualifizierten Zertifikats für einen Vertrauensdienst überprüft der qualifizierte Vertrauensdiensteanbieter anhand geeigneter Mittel und im Einklang mit dem jeweiligen nationalen Recht die Identität und gegebenenfalls die spezifischen Attribute der natürlichen oder juristischen Person, der das qualifizierte Zertifikat ausgestellt wird.”
6. Was ist die elektronische Signatur?
Die elektronische Signatur ist ein Rechtsbegriff, der der handschriftlichen Unterschrift gleichwertig ist und den Willen des Unterzeichners bescheinigen soll.
Eine elektronische Signatur ist definiert als ein Satz elektronischer Daten, die bestimmte Informationen, auch in elektronischer Form, begleiten.
7. Wie veiled Arten der elektronischen Signatur gibt es?
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Es gibt drei Arten von elektronischen Signaturen, die sich vor allem in ihren unterschiedlichen Sicherheitsniveaus, in ihrer Fähigkeit, die Integrität der zu unterzeichnenden Dokumente zu garantieren oder nicht, sowie in ihrer Fähigkeit, den Unterzeichner zu identifizieren oder nicht unterscheiden.
Die einfache elektronische Signatur: die einfachste elektronische Signatur, sie wird definiert als "Daten in elektronischer Form, die anderen elektronischen Daten beigefügt oder logisch mit ihnen verknüpft sind und als Mittel zur Authentifizierung verwendet werden".
Die fortgeschrittene elektronische Signatur: die elektronische Signatur, die die Anforderungen nach Artikel 26 erfüllt,
- eindeutig mit dem Unterzeichner verbunden sein;
- die Identifizierung des Unterzeichners ermöglichen;
- mit Mitteln erstellt wurden, die der Unterzeichner unter seiner alleinigen Kontrolle halten kann;
- mit den Daten, auf die sie sich bezieht, so verknüpft werden, dass jede spätere Änderung der Daten erkennbar ist.
Grundsätzlich hat die fortgeschrittene elektronische Signatur ein höheres Sicherheitsniveau als die einfache Signatur, indem sie die Überprüfung der Identität und Integrität der signierten Daten gewährleistet. Es handelt sich auch um legale Beweise, die vor Gericht als Beweismittel zulässig sind.
Die qualifizierte elektronische Signatur: die elektronische Signatur, die von einem qualifizierten Gerät erstellt wird und auf einem qualifizierten elektronischen Signaturzertifikat basiert. Sie beschränkt sich in der Regel auf Verfahren, die mit öffentlichen Verwaltungen, wie z.B. den Steuer- oder Sozialversicherungsbehörden, durchgeführt werden.
8. Was ist ein elektronischer Zeitstempel und wie viele Arten gibt es?
Die Verordnung definiert drei Arten von:
- "elektronischer Zeitstempel": Daten in elektronischer Form, die anderen Daten in elektronischer Form beigefügt oder logisch mit ihnen verknüpft sind, um deren Herkunft und Unversehrtheit zu gewährleisten.
- "fortgeschrittener elektronischer Zeitstempel" ist ein elektronischer Stempel, der die folgenden Anforderungen erfüllt
- eindeutig mit dem Urheber des Siegels verbunden sein.
- die Identifizierung des Urhebers des Siegels ermöglichen.
- unter Verwendung der Daten aus der Erstellung des elektronischen Siegels erstellt wurden, die der Ersteller des Siegels verwenden kann, um ein elektronisches Siegel mit einem hohen Maß an Vertrauen unter seiner Kontrolle zu erstellen, und
- mit den Daten, auf die sie sich bezieht, so verknüpft werden, dass jede spätere Änderung der Daten erkennbar ist.
- "qualifizierter elektronischer Zeitstempel" ist ein fortgeschrittener elektronischer Stempel, der von einem qualifizierten elektronischen Stempelgerät erstellt wird und auf einem qualifizierten elektronischen Stempelzertifikat basiert.
9. Was ist eine qualifizierte Signatur/elektronische Stempelvorrichtung??
Eine Einrichtung zur Erstellung elektronischer Signaturen, die die in Anhang II der Verordnung (EU) 910/2014 aufgeführten Anforderungen erfüllt. Außerdem ist eine qualifizierte elektronische Signaturerstellungseinheit eine solche, die sinngemäß die in Anhang II der Verordnung (EU) 910/2014 aufgeführten Anforderungen erfüllt. Die Europäische Kommission wird eine Liste der qualifizierten elektronischen Signatur/elektronischen Siegelerstellungseinheiten mit den von den verschiedenen Mitgliedstaaten bereitgestellten Informationen erstellen, veröffentlichen und pflegen.
10. Welche Vertrauensdienste bietet Signaturit an?
Signaturit bietet Lösungen für die elektronische Signatur, die zertifizierte elektronische Zustellung und die elektronische Identifizierung an, die alle der eIDAS-Verordnung entsprechen.
Aus diesem Grund sind wir als vertrauenswürdiger Anbieter von elektronischen Dienstleistungen durch die oben genannte Aufsichtsbehörde und als vertrauenswürdige Drittpartei gemäß dem Gesetz über Dienstleistungen der Informationsgesellschaft (LSSI - Gesetz 34/2002 vom 11. Juli 2002 über Dienstleistungen der Informationsgesellschaft und elektronischen Handel) anerkannt.
Wenn Sie weitere Informationen über die eIDAS Verordnung benötigen oder sich über unsere verschiedenen Vertrauensleistungen beraten lassen möchten, zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren.
Sie können uns eine E-Mail an info@signaturit.com schicken, uns unter +34 93 551 14 80 anrufen oder dieses Formular ausfüllen. Andernfalls können Sie unsere Dienstleistungen auch direkt ausprobieren und sich für 14 Tage lang kostenlos bei Signaturit anmelden.
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